Beiträge und Leistungen bei einer Mitgliedschaft im Schwäbischen Albverein

 

NEU!

Anpassung der Beitragsgruppen und Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2020
Was ändert sich?

Vollmitglieder heißen jetzt Einzelmitglieder. Die Witwen/r-Mitgliedschaft wird nicht mehr vergeben. Bisherige Witwen/r-Mitgliedschaften bleiben natürlich erhalten. Die Beiträge für beide Gruppen werden um 5 € im Jahr erhöht. Die Beiräge für einzelne Kindermitgliedschaften bleiben bestehen.

Die Beitragsgruppe für einzelne Jugendmitglieder wird von 21 auf das vollendete 27. Lebensjahr verlängert. Wer bereits aus dieser Jugendmitgliedschaft ausgeschieden ist und das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann auf Antrag wieder in die Jugendmitgliedschaft aufgenommen werden. Der Beitrag erhöht sich um 2 € pro Jahr.

Familienmitgliedschaften und Ehemitgliedschaften werden zu Familienmitgliedschaften (Familien mit Kindern/Ehepaare/Partnerschaften) zusammengeführt und wird daher nur noch von einem Mitglied bezahlt. Sie erhöht sich um 7 €…..Alleinerziehende (Familienmitgliedschaft) bezahlen 4 € mehr. Grund der Anpassung der Beitragsgruppen ist die Vereinfachung und Übersichtlichkeit und das Einholen von Nachweisen für Ausbildung und Studium entfällt. Ein weiterer Grund ist das negative Ergebnis des Haushalts des Hauptvereins, der auch mit steigenden Preisen zu kämpfen hat. Weitere Informationen finden Sie unter www.albverein.net

 

Übersicht der Beiträge und Arten von Mitgliedschaften ab 01.01.2020:

 

  Grund-
beitrag
Investitions-
beitrag
OG-
Zuschlag
Gesamt-
beitrag
Einzelmitglied 28,00 € 5,00 € 4,00 € 37,00 €
Jugendliche
(bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs)
12,00 € 1,00 € 2,00 € 15,00 €
Kinder
(bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs)
3,00 €   1,00 € 4,00 €
Familienmitglieder
(Ehepaare /Familien mit Kindern /Partnerschaften)
42,00 € 5,00 € 7,00 € 54,00 €
Familienmitglieder
(alleinerziehend)
25,00 € 2,00 € 5,00 € 32,00 €
Bundesfreiwilligendienst/FöJ/FsJ
(1 Jahr beitragsfrei)
    2,00 € 2,00 €
Körperschaftsmitglieder 85,00 €   25,00 € 100,00 €

 

Wie wird man Mitglied im Schwäbischen Albverein?

Niemand muss bei uns „die Katze im Sack“ kaufen. Das heißt in der Praxis, dass man erst einmal unverbindlich mitmacht, als Gast sozusagen. Erst wenn man festgestellt hat, dass man sich in dem Kreis der gleichgesinnten Wanderfreunde wohlfühlt, wird man durch eine Beitrittserklärung Mitglied in der Ortsgruppe. Ehepartner eines Mitglieds können als Familienmitglied, Kinder als Jugendliche oder Kindermitglieder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) beitreten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Je größer unsere Gemeinschaft ist, umso stärker kann sie sich durchsetzen.

Auch das ist ein Grund dafür, Mitglied im Schwäbischen Albverein zu werden.

Vergünstigungen für Mitglieder:

 

Beitrittserklärung

Sie wollen der Ortsgruppe Oberkochen beitreten? Das freut uns natürlich außerordentlich! Bitte laden Sie sich eines oder beide Dokumente auf Ihren Rechner, indem Sie es einfach anklicken. Der Download startet automatisch.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur DSGVO auf der Internetseite des Schwäbischen Albvereines in der gültigen Fassung.
https://albverein.net/media/datenschutz/Datenschutzhinweise-fuer-Neumitglieder.pdf
Mit Absendung bzw. Unterschrift der Beitrittserklärung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise erhalten und gelesen haben.

Die Excel-Tabelle können Sie bequem mit Ihrem PC ausfüllen und mit E-Mail an Helmut Engel schicken. Eine Unterschrift ist hier nicht nötig. Oder Sie drucken sich die PDF-Datei aus und schicken Sie ausgefüllt per normaler Post an die im Formular oben genannte Adresse.

beitrittserklaerung.pdf  beitrittserklaerung.xlsx

Anmerkung zur Excel-Tabelle:

Zur Erzeugung einer neuen Änderungmitteilung kopieren Sie die Tabelle mit der Bezeichnung „Vorlage“.
Hierzu wählen Sie die Tabelle „Vorlage“ aus und klicken anschliessend mit der Maus auf „Bearbeiten“ --> „Blatt verschieben/kopieren“ in der Bearbeitungsleiste.
Im dann erscheinenden Fenster wählen Sie „kopieren“ durch anklicken mit der Maus.

Im Feld „Einfügen vor“ wählen Sie die Position aus, an der Sie die Tabellenkopie plazieren wollen. Am besten Sie wählen „ans Ende stellen“, dann wird die neue Tabelle immer als letzte positioniert.
Nach erfolgter Kopie müssen Sie jetzt nur noch die Tabelle, die jetzt „Vorlage (2)“ lautet, umbenennen.
Dies geschieht durch 2-maliges Klicken auf den Tabellenreiter. Am besten tragen Sie den Namen und die Mitgliedsnummer des Mitgliedes ein.

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